Zuschüsse vom Staat / Fördermittel
Unter bestimmten Vorraussetzungen, erhalten Sie vom Staat Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehn.
Fördermittel sind in der Regel nicht unbegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche
Höhe begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht meist nicht. Die meisten Förderungen werden
auf Antrag gewährt.
Mit der geförderten Maßnahme darf häufig erst begonnen werden, wenn ein
schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Deswegen sollten Eigentümer sich gut informieren und
unterschiedliche Förderangebote vergleichen.
Beachten Sie besonders:
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wer Anträge für das Förderprogramm stellen darf, |
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was genau gefördert wird, |
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die Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen oder Zuschüssen, |
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die Konditionen der Förderung (bei Krediten z. B. Laufzeit, Zinssätze, Tilgung, Sicherheiten), |
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die Auszahlbedingungen |
KfW-Darlehen
Informieren Sie sich persönlich in den KFW-Beratungszentren in Berlin-Mitte, Bonn und Frankfurt über die
Förderprogramme der KFW Bankengruppe.
Die KfW-Darlehen müssen bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden.
Für Fragen zu den Programmen steht Ihnen eine Informations-Hotline der KfW zur Verfügung, die Sie werktags
von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr bundesweit zum Ortstarif erreichen:
Telefon: 01801-33 55 77
Telefax: 069 - 743 16 43 55
E-Mail: iz@kfw.de
Weitere Info
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